Externer Brandschutz-beauftragter

Das Ernennen eines Brandschutzbeauftragten ist zum Teil gesetzlich verpflichtend, weil es als Auflage aus Rechts-vorschriften für besondere Objekte wie Verkaufsstätten oder große Industriebauten vorgesehen ist oder im Rahmen von genehmigungsrechtlichen Auflagen behördlich gefordert ist.

Aber auch ohne Verpflichtung ist es gelegentlich ratsam sich als Betreiber, Arbeitgeber oder Unternehmer Unterstützung in Bezug auf Brandschutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit zu holen.

Als geprüfte Brandschutzbeauftragte mit ständigem Wirken im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz können wir mit viel Erfahrung alle Aufgaben, die entsprechend DGUV 205-003 -Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten- an einen Brandschutzbeauftragten gestellt werden können, anbieten.

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