Brandschutzpläne vom Fachmann

Wir sind der zuverlässige Partner an Ihrer Seite, wenn es um das Erstellen, Aktualisieren oder Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten oder der Brandschutzordnung in Ihrem Objekt geht!

Erstellen
Als Betreiber bzw. Bauherr eines Neubaus sollten Sie sich rechtzeitig vor Nutzungsaufnahme Gedanken zu den Brandschutzplänen machen. Unter Umständen spielen Brandschutzpläne im Genehmigungs- oder Abnahmeverfahren (z.B. bei der Aufschaltung einer Brandmeldeanlage zur Feuerwehr müssen zwingend Feuerwehr-Laufkarten und ein Feuerwehrplan vorliegen) eine entscheidende Rolle und sind daher nicht zu vernachlässigen.  

Aktualisieren
Der Betreiber ist verpflichtet, dass Brandschutzpläne stets den aktuellen Ist-Zustand widerspiegeln. Sollten bspw. Umbauten am Objekt erfolgen, so sind diese Änderungen auch in den Plänen zu aktualisieren. 

Prüfen
Ob die Aktualität der Brandschutzpläne noch gegeben ist, ist regelmäßig durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.  Ein Nachweis darüber, dass eine derartige Prüfung durchgeführt wurde und die Pläne somit aktuell sind, kann u.a. bei einer Brandverhütungsschau eingefordert werden.

Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Fachkunde und ermitteln mit Ihnen gemeinsam ob und welcher Bedarf bei Ihnen besteht.

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne dienen den Hilfsorganisationen zur Einsatzvorbereitung und sind im Fall der Fälle mit den enthaltenen Informationen eine große Arbeitshilfe.

Ob für ein Objekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Grundsätzlich ist immer dann ein Feuerwehrplan vorzuhalten, wenn im Objekt eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr verbaut ist. Des Weiterhin wird in der Regel für Sonderbauten in den entsprechenden Bauvorschriften eine Forderung nach Feuerwehrplänen aufgestellt. Es kann vom Betreiber eines Objektes aber auch freiwillig ein Feuerwehrplan für die örtlich zuständige Feuerwehr erstellt werden, um dadurch einen Zugewinn an Sicherheit zu erzielen.

 

Feuerwehrpläne sind nach den Grundanforderungen der DIN 14095 und gegebenenfalls unter Berücksichtigung spezieller Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr anzufertigen. In der DIN 14095 ist u.a. auch gefordert, dass Feuerwehrpläne stets auf aktuellem Stand gehalten werden müssen. Spätestens alle 2 Jahre hat der Betreiber der baulichen Anlage den Feuerwehrplan von einer sachkundigen Person, also einer Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann, prüfen zu lassen. Gerne kümmern wir uns mit unserer ganzen Kompetenz auf diesem Gebiet auch um Ihre Feuerwehrpläne. 

 

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Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne sollen den Nutzern und Besuchern von baulichen Anlagen in Unglücksfällen Verhaltensanweisungen, Möglichkeiten zur Selbsthilfe und wenn geflüchtet werden muss den Weg zum nächstmöglichen Ausgang bzw. sicheren Ort vermitteln.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Betreiber bzw. Arbeitgeber ergibt sich aus der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Dort heißt es in §4 Abs.4 u.a.: „Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.“

Flucht- und Rettungspläne sind in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen (z.B. in Eingangsbereichen, Treppenräumen, Fluren, Versammlungsorten) und bei großflächigen Anlagen dauerhaft anzubringen. Die Montage der Flucht- und Rettungspläne im Gebäude erfolgt an geeigneter Stelle möglichst dauerhaft. Dazu werden i.d.R. Aluminium-Klapprahmen oder Sandwichrahmen aus Sicherheitsglas verwendet. Bei Bedarf liefern wir Ihnen den gewünschten Rahmen zu Ihren Flucht- und Rettungsplänen gleich mit. Auch die fachgerechte Montage wird auf Wunsch mit angeboten.

Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie immer noch gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Bei jeder (baulichen) Veränderung im Objekt oder der Brandschutzordnung müssen die Flucht- und Rettungspläne geprüft und ggf. aktualisiert werden.

 

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Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675

Feuerwehrlaufkarten sind ein wesentlicher Bestandteil einer Brandmeldeanlage.

Verfügt ein Objekt eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr, so sind am Anlaufpunkt der Feuerwehr, wo der ausgelöste Brandmelder angezeigt wird, Feuerwehr-Laufkarten griffbereit vorzuhalten. Mit Hilfe der jeweiligen Feuerwehr-Laufkarte kann die Feuerwehr den betroffenen Bereich auf schnellstem und/oder optimalem Weg erreichen und kontrollieren. Auf der Vorderseite sind dazu Informationen wie ein Grundriss oder eine Objektübersicht häufig in Verbindung mit einer Schnittdarstellung dargestellt. Die Rückseite zeigt dann im Detail den Meldebereich und die zugehörigen Brandmelder.

Feuerwehr-Laufkarten sind nach den Grundanforderungen der DIN 14675 und gegebenenfalls unter Berücksichtigung spezieller Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr anzufertigen. Feuerwehr-Laufkarten sind stets auf aktuellem Stand zu halten. Im Rahmen der regelmäßigen Wartungen der Brandmeldeanlage sind die Feuerwehr-Laufkarten durch eine sachkundige Person zu prüfen. Gerne kümmern wir uns mit unserer ganzen Kompetenz auf diesem Gebiet auch um Ihre Feuerwehr-Laufkarten. 

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Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnungen bestehen aus drei Teilen und regeln zusammenfassend das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes im Brandfall sowie das Verhalten zur Brandverhütung im Vorfeld.

Teil A:

Dieser Teil der Brandschutzordnung richtet sich an alle Nutzer/ Besucher einer baulichen Anlage oder Einrichtung. Es handelt sich hierbei um einen Aushang, der in kurzen Worten Verhaltensanweisungen für den Brandfall liefert.
 


Teil B:

Textlicher Teil für Personen, die sich regelmäßig im Objekt aufhalten (Betriebsangehörige, Bewohner, etc.), aber im Brandfall keine besonderen Brandschutzaufgaben übernehmen. Er beinhaltet Anweisungen zur Brandverhütung und gibt vorbereitende Informationen zur Brandmeldung und Brandbekämpfung.

 

Teil C:

Textlicher Teil für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Dies können Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Räumungshelfer etc. sein, die vorbeugende Aufgaben zur Brandverhütung übernehmen bzw. überwachen oder im Brandfall zum Teil fest konzeptionierte Tätigkeiten ausführen. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann der Umfang der Aufgaben stark variieren.  
Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine auf Ihre Bedürfnisse individuell abgepasste Brandschutzordnung zu erstellen.


 

 

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